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Der Besuch der BMS während der Lehre (BM 1) ist für Schülerinnen und Schüler mit Lehrort im Kanton Zürich grundsätzlich unentgeltlich, die Kosten für Lehrmittel, Projektwochen usw. sind aber von den Auszubildenden zu tragen.
Der Besuch der BM 2 für gelernte Berufsleute ist für jene Lernenden unentgeltlich, die ihren Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren im Kanton Zürich haben. Studierende mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich (der Wohnsitzkanton wird nach Art. 3 des regionalen Schulabkommens [RSA 2000] definiert, d.h. in der Regel zweijähriger, ununterbrochener Lebensmittelpunkt mit Steuerpflicht), haben neben dem Materialgeld ein zusätzliches Schulgeld von rund 16'500. für die ganze Ausbildung zu entrichten.
Einige Kantone, welche einem regionalen Schulabkommen beigetreten sind, übernehmen auf Anfrage das zusätzliche Schulgeld.
Eine Rückerstattung des Semesterschulgelds nach Kursbeginn ist ausgeschlossen.
Im Weiteren sind Fr. 100. Materialgeld sowie die Kosten für Lehrmittel, Materialien, Exkursionen oder Projektwochen usw. (ca. Fr. 1'500.) durch die Studierenden zu tragen.
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