Zentrale Aufnahmeprüfung

Für den Eintritt in die Berufsmaturitätsschule Zürich muss die Zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP3) in die Berufsmaturitätsschule bestanden werden respektive es müssen die Voraussetzungen für eine prüfungsfreie Aufnahme erfüllt sein. Die Aufnahmeprüfung findet einmal pro Jahr statt und orientiert sich am Lehrplan 21 des Kantons Zürich am Ende des 1. Semesters der 3. Sekundarklasse sowie an den für die Sekundarschule im Kanton Zürich obligatorischen bzw. alternativ-obligatorischen Lehrmitteln. Sie ist inhaltlich für die BM 1 und BM 2 sowie für alle Ausrichtungen identisch und umfasst folgende Prüfungsfächer:

  • Deutsch
    Sprachbetrachtung und Textverständnis (45 Minuten)
    Verfassen eines Textes (90 Minuten)
  • Mathematik (90 Minuten)

Die Prüfungsinhalte werden in den Prüfungsanforderungen ZAP3 beschrieben. Diese können über die Website der Zentralen Aufnahmeprüfung bezogen werden. Musterprüfungen sind ebenfalls da erhältlich.

Die Aufnahmeprüfung darf nur einmal pro Jahr absolviert werden. Sie wird an jener Berufsmaturitätsschule abgelegt, die bei bestandener Aufnahmeprüfung besucht wird.
 

Zulassungsbedingungen

An die Zentrale Aufnahmeprüfung in die Berufsmaturitätsschule anmelden kann sich

für die BM 1,

  • wer die 3. Sekundarklasse in der Abteilung A besucht oder besucht hat;
  • wer die 3. Sekundarklasse in der Abteilung B besucht oder besucht hat und eine schriftliche Empfehlung der Klassenlehrperson vorlegt;

für die BM 2,

  • wer im Besitz eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) ist;
  • wer sich im letzten oder zweitletzten Lehrjahr einer drei- oder vierjährigen Berufslehre befindet.

Zur Aufnahmeprüfung zugelassen werden die Kandidatinnen und Kandidaten auch dann, wenn sie die nachfolgend genannten Dokumente noch nicht besitzen. Kopien dieser Dokumente müssen aber bis zum Beginn der Ausbildung nachgereicht werden:

  • BM 1: Lehrvertrag für eine drei- oder vierjährige Berufslehre
  • BM 2: eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ)
     

Vorleistungen

Bei der Aufnahmeprüfung werden die Vorleistungen berücksichtigt, wenn die Kandidatinnen und Kandidaten zum Zeitpunkt der Anmeldung eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Besuch der 3. Klasse einer öffentlichen zürcherischen Sekundarschule A, die keine Anforderungsstufen führt;
  • Besuch der 3. Klasse einer öffentlichen zürcherischen Sekundarschule A, die Anforderungsstufen führt. Alle in Anforderungsstufen angebotenen Fächer müssen in der höchsten Anforderungsstufe absolviert werden.

In allen anderen Fällen zählt für die Aufnahmeprüfung in die Berufsmaturitätsschule lediglich die Prüfungsnote.

Die Vorleistungsnote setzt sich aus den Zeugnisnoten des ersten Semesters der dritten Sekundarklasse zusammen. Es zählen die Fächer Mathematik, Deutsch, Französisch, Englisch sowie Natur und Technik zu je einem Fünftel. Die Vorleistungsnote wird nicht gerundet.
 

Notenberechnung

Die Prüfungsnote besteht zu je einem Viertel aus den beiden Deutschprüfungsteilen und zur Hälfte aus der Mathematikprüfung. Wenn die Vorleistungsnote nicht zählt, wird die Prüfungsnote auf zwei Dezimalstellen gerundet. Wenn die Vorleistungsnote zählt, wird die Prüfungsnote nicht gerundet. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Prüfungsnote und der Vorleistungsnote. Die Gesamtnote wird auf zwei Dezimalstellen gerundet.
 

Bestehensnorm

Kandidatinnen und Kandidaten, deren Vorleistungsnote zählt, haben die Aufnahmeprüfung in die Berufsmaturitätsschule bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.5 beträgt. Kandidatinnen und Kandidaten, deren Vorleistungsnote nicht zählt, haben die Aufnahmeprüfung bestanden, wenn sie eine Prüfungsnote von mindestens 4.25 erreichen.

Eine bestandene Aufnahmeprüfung in die Berufsmaturitätsschule berechtigt zum Eintritt in die Berufsmaturitätsschule im anschliessenden oder dem darauf folgenden Schuljahr.