Prüfungsfreie Aufnahme
Unter gewissen Bedingungen kann die Aufnahme in die Berufsmaturitätsschule Zürich prüfungsfrei erfolgen. Achtung Anmeldefrist: Wer aufgrund der unten genannten Kriterien prüfungsfrei aufgenommen werden kann, muss sich ebenfalls bis zum 10. Februar über die Website der Zentralen Aufnahmeprüfung anmelden.
Prüfungsfrei in die Berufsmaturitätsschule Zürich wird aufgenommen,
- wer am Ende des Schuljahres vor dem Übertritt ab der 3. Klasse eines öffentlichen Langgymnasiums respektive ab der 1. Klasse eines öffentlichen Kurzgymnasiums promoviert worden ist;
- wer am Ende des Schuljahres vor dem Übertritt einer öffentlichen Handelsmittelschule, einer öffentlichen Fachmittelschule oder einer öffentlichen Informatikmittelschule promoviert worden ist;
- wer im Vorjahr die Zentrale Aufnahmeprüfung in die Berufsmaturitätsschule bestanden hat;
- wer im Wohnsitzkanton das Zulassungsverfahren an eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturitätsschule erfolgreich durchlaufen hat;
- wer innerhalb der letzten zwei Kalenderjahre die BM 1 mit gleicher Ausrichtung abgebrochen hat;
- wer innerhalb der letzten zwei Kalenderjahre das EFZ mit einer Gesamtnote von mindestens 5.0 erlangt hat. Liegt das EFZ zum Zeitpunkt des Entscheids über die prüfungsfreie Zulassung noch nicht vor, wird auf die bis zum Ende des ersten Semesters des letzten Schuljahres vorliegenden schulischen Noten der beruflichen Grundbildung abgestellt. Die Berechnung der Noten erfolgt analog zum Qualifikationsverfahren (ohne Vertiefungsarbeit, überbetriebliche Kurse, Freikurse und Sport).