Promotion
Auszug aus der eidgenössischen Berufsmaturitätsverordnung vom 13. Juni 2025:
Art. 16
1 Die Schule entscheidet am Ende jedes Semesters aufgrund des Semesterzeugnisses über die Promotion ins nächste Semester.
2 Im Semesterzeugnis dokumentiert sie die Leistungen in den unterrichtenten Fächern und im IDAF in Form von Noten. Sie sind auf eine ganze oder halbe Note zu runden.
3 Für die Promotion zählen die Semesterzeugnisnoten der unterrichteten Fächer; die Semesterzeugnisnoten für das IDAF zählt nicht.
4 Die Promotion erfolgt, wenn:
a. die Gesamtnote mindestens 4 beträgt;
b. die Differenz der ungenügenden Semesterzeugnisnoten zur Note 4 gesamthaft den Wert 2 nicht übersteigt; und
c. nicht mehr als zwei Semesterzeugnisnoten unter 4 erteilt wurden.
5 Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel sämtlicher zählender Semesterzeugnisnoten.
6 Wer die Promotionsvoraussetzungen nicht erfüllt, wird einmal provisorisch promoviert; beim zweiten Mal wird er oder sie vom Berufsmaturitätsunterricht ausgeschlossen. Wird der Unterricht zur Vorbereitung der Wiederholung der Berufsmaturitätsprüfung besucht (Art. 25 Abs. 3), entfallen die Promotionsvoraussetzungen.
7 Es kann höchstens ein Unterrichtsjahr einmal wiederholt werden.
Bemerkungen
Bis Schuleintritt im Schuljahr 2025/26: Noten, welche sich aus dem Mittel mehrerer bewerteter Leistungen ergeben, werden auf halbe oder ganze Noten gerundet. Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel sämtlicher zählender Noten. Ohne Semesternoten ist eine Promotion ins nächsthöhere Semester ausgeschlossen.
Ab Schuleintritt im Schuljahr 2026/27: Noten, welche sich aus dem Mittel mehrerer bewerteter Leistungen ergeben, werden grundsätzlich auf halbe oder ganze Noten gerundet. Ausnahmen:
- Die Erfahrungsnote in den Fächern und im IDAF ist das Mittel aller Semesterzeugnisnoten im entsprechenden Fach und wird auf eine Dezimalstelle gerundet.
- Wenn bei Berufsmaturitätsprüfungen in einem Fach mündlich und schriftlich geprüft wird, wird das Mittel der Leistungen auf eine Dezimalstelle gerundet.
Ohne Semesternoten ist eine Promotion ins nächsthöhere Semester ausgeschlossen.