Regeln

Über die nachfolgenden Regeln zu Präsenzpflicht, Verhalten und Datenschutz werden die Lernenden im Rahmen der Begrüssungsveranstaltung an ihrem ersten Schultag informiert. Weiterführende Informationen zu Präsenzpflicht und Verhalten können dem Disziplinarreglement Berufsbildung entnommen werden. Nähere Angaben zum Nachteilsausgleich finden sich auf der Website des Mittelschul- und Berufsbildungsamts des Kantons Zürich.

Präsenzpflicht

Die Berufsmaturitätsschule Zürich ist eine Präsenzschule. Lernende, welche den Unterricht nicht besuchen können, informieren die betroffenen Lehrpersonen vor Lektionsbeginn per E-Mail über ihre Absenz.

Absenzen müssen innert 14 Tagen mit dem Absenzenheft unaufgefordert schriftlich entschuldigt werden. Andernfalls gelten sie als unentschuldigt. Bei mehr als zwei unentschuldigten Absenzen kann der Ausschluss vom Unterricht an der Berufsmaturitätsschule Zürich erfolgen.

Bei voraussehbarer Abwesenheit ist frühzeitig, d. h. mindestens 14 Tage im Voraus, bei der Schulleitung ein Dispensationsgesuch einzureichen. Nicht bewilligt werden Absenzen für Arzttermine sowie Termine im Zusammenhang mit dem Erwerb des Führerausweises. In der ersten Schulwoche eines neuen Schuljahres wird grundsätzlich keine Dispens gewährt.

Bei Lernenden mit gehäuften Absenzen entscheidet die Schulleitung über einen allfälligen Ausschluss. Wer länger als zwei Wochen ohne Nachricht abwesend ist, gilt als ausgetreten.

Verpasster Unterricht muss selbstständig aufgearbeitet werden. Versäumte Prüfungen sind umgehend nachzuholen, in der Regel am nächsten Schultag. Ist dies aufgrund weiterer Absenzen oder anderer bei der oder dem Lernenden liegender Gründe nicht möglich, kann die Lehrperson nach Rücksprache mit der Schulleitung die Prüfung mit der Note 1 bewerten.
 

Verhaltensregeln

Die Unterrichtszimmer sind in ordentlichem und sauberem Zustand zu verlassen. Persönliche Gegenstände sind mitzunehmen, Abfälle zu entsorgen.

In den Unterrichtszimmern sind Bild- und Tonaufnahmen in keiner Form erlaubt.

Während Prüfungen müssen sämtliche Mobiltelefone und andere elektronische Geräte ausgeschaltet im Rucksack oder in der Tasche aufbewahrt werden.

Änderungen der Adresse oder Telefonnummer sind umgehend dem Sekretariat zu melden.

Die Lernenden werden gebeten, die Mitteilungen und Informationen auf der Website sowie im Intranet unserer Schule regelmässig zu studieren.

Die Schule hat für die Lernenden keine Versicherungen abgeschlossen und lehnt allfällige Haftungsansprüche bei Unfällen, Diebstahl oder anderweitigen Schädigungen ab.

Der Konsum von alkoholischen Getränken und Drogen vor und während der Schulzeit ist untersagt. Zuwiderhandelnde müssen mit Disziplinarmassnahmen bis hin zum Schulausschluss rechnen.

In beiden Schulhäusern gilt ein generelles Rauchverbot. Im Schulhaus Lagerstrasse ist Rauchen auf der Terrasse im 5. Stock erlaubt.

Die Beteiligung an Geldsammlungen oder politischen Aktionen im Schulhaus oder auf dem Schulareal ist nicht erlaubt.

Datenschutz

An offiziellen Schulanlässen wie beispielsweise Literaturwoche, Fachhochschultag, Vernissage, Sprachaufenthalt und Berufsmaturitätsfeier werden für Fotogalerien im Schulhaus, im Jahresbericht oder auf der Schulwebsite Fotos produziert.

Wer nicht einverstanden ist, dass sein/ihr Bild in dieser Form verwendet wird, melde sich bei der Schulleitung.
 

Nachteilsausgleich

Lernende mit Behinderungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten (wie Dyslexie oder Dyskalkulie) können Massnahmen zum Nachteilsausgleich beantragen.

Richtlinie und Formular für ein Gesuch um Nachteilsaugleich finden sich auf der Website des Mittelschul- und Berufsbildungsamts des Kantons Zürich und können über den angegebenen Link abgerufen werden.